Unternehmen können die Kosten für die Verabschiedung eines ausscheidenden Mitarbeiters in den Ruhestand ohne lohnsteuerliche Nachteile übernehmen, wenn die Veranstaltung als betriebliche Feierlichkeit ausgestaltet ist.
mehrDer Bundesfinanzhof muss die Rechtsfrage klären, ob die Besteuerung von Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Hinblick auf eine Ungleichbehandlung zu beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen (Weitergewährung des Versorgungsfreibetrags) und das Verbot der doppelten Besteuerung verfassungswidrig ist.
mehrDer Eilantrag eines Apothekers, mit dem er den Weiterbetrieb seiner Apotheke trotz sofort vollziehbaren Widerrufs der Betriebserlaubnis erreichen wollte, ist zu Recht abgelehnt worden.
mehrAb Mai 2025 warb der Discounter Lidl mit einem groß angelegten Versprechen: „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat das als irreführende Werbung gesehen. Das Landgericht Heilbronn hat das bestätigt.
mehrDas Hessische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob einer Großmutter Kindergeld für ein volljähriges Enkelkind zusteht, welches in eine eigene Wohnung in dem Mehrfamilienhaus einzieht, in dem es bisher in der Wohnung der Großmutter gewohnt hat.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Adresse
Steuerberater Florian Vogt & Bernhard Kopp
Welseder Straße 26
31840 Hessisch Oldendorf
Anfahrtsplan »
Telefon: +49 5152 94490
E-Mail: steuerberater@vogt-kopp.de
Bürozeiten
Außerhalb unserer Bürozeiten stehen wir Ihnen gerne auch nach Terminabsprache zur Verfügung.
Kontaktformular »